Wir sind auf externe Kampfrichterinnen und Kampfrichter angewiesen. Alle Vereine müssen pro 5 angemeldete Athleteninnen resp. Athleten eine Person stellen (maximal 4 Personen). Maximal vier
Helferinnen und Helfer pro Verein. Die Kampfrichtermeldung erfolgt mit unten stehendem Kampfrichter-Meldeblatt.